GEWÄHR-LEISTUNG

Als Verbraucher haben Sie eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren ab Lieferung des Produkts gemäß folgenden Bedingungen.

  • Die Gewährleistung erstreckt sich auf alle Mängel des Produktes, die unter einen Material- oder Herstellungsfehler fallen.
  • Während der Gewährleistungszeit ersetzt oder repariert Sollso Laufrad UG die mangelhafte Ware. Ist Ersatz oder Reparatur unverhältnismäßig oder unmöglich oder ist die Lieferung innerhalb der angemessenen Frist unmöglich, so haben Sie das Recht, eine Preisminderung oder die Auflösung des Kaufvertrages zu verlangen.
  • Die Gewährleistung greift nicht bei unsachgemäßer Montage oder Installation des Produkts durch den Benutzer; unsachgemäßer oder fahrlässiger Verwendung, Bedienung oder Umgestaltung des Produkts; einer Wartung, die von den Wartungshinweisen für das Produkt abweicht; Mängeln, die zum normalen Lebens- und Nutzungszyklus des Produkts gehören; Schäden oder Mängeln durch Unfälle.
  • Ausgenommen aus der Gewährleistung sind alle Verschleißteile: Bremsen, Lager, Reifen, Sattel
  • Ansprüche aus der Gewährleistung müssen direkt an Sollso Laufrad UG gerichtet werden.